RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
IV. Andere Bundesgerichte
UmwStG 1977 § 20 Abs. 4, § 21 Abs. 1 Satz 1; HGB § 272 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4Zur Zuordnung eines für den Erwerb eines GmbH-Anteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahlten Aufgelds
UmwStG 1977§ 20
UmwStG 1977§ 21
HGB§ 272
BFH, Urt. v. 27.05.2009 – I R 53/08 (FG München), DB 2010, 30 = DStR 2009, 2661BFHUrt.27.5.2009I R 53/08DB 2010, 30DStR 2009, 2661FG München
Amtliche Leitsätze:
1. Ein für den Erwerb eines GmbH-Anteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahltes Aufgeld (Agio) ist ausschließlich dem neu erworbenen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen; es handelt sich nicht (auch) um nachträgliche Anschaffungskosten auf die bereits vorher bestehende Beteiligung.
2. Das gilt auch dann, wenn die Summe aus dem Nennbetrag des neuen Anteils und des Aufgeldes den Verkehrswert des neuen Anteils übersteigt. Das Aufgeld ist in Höhe des „Überpreises“ keine verdeckte Einlage.