ZBB 2010, 59

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 Rechtsprechung III. Bundesgerichtshof WPO § 51a a. F.; BGB § 254 Abs. 1, § 31Keine Sekundärhaftung des als Jahresabschlussprüfer tätigen Wirtschaftsprüfers WPO a. F.§ 51a BGB§ 254 BGB§ 31 BGH, Urt. v. 10.12.2009 – VII ZR 42/08 (OLG Stuttgart), DB 2010, 159 = WM 2010, 185BGHUrt.10.12.2009VII ZR 42/08DB 2010, 159WM 2010, 185OLG Stuttgart

Amtliche Leitsätze:

1. Der als Jahresabschlussprüfer tätige Wirtschaftsprüfer unterliegt nicht der für Architekten sowie Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelten Sekundärhaftung.
2. Der Jahresabschlussprüfer, der der von ihm geprüften Gesellschaft wegen Pflichtverletzungen bei der Prüfung zum Schadensersatz verpflichtet ist, kann ihr die Mitverursachung des entstandenen Schadens durch ihren Geschäftsführer grundsätzlich gem. § 254 Abs. 1, § 31 BGB analog entgegenhalten.
3. Bei der Abwägung sind auch solche Verursachungsbeiträge des Geschäftsführers zu berücksichtigen, die vor der Prüfung des Jahresabschlusses liegen.

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