RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB §§ 676, 280Zu optimistischen Prognosen bei Empfehlung einer Kapitalanlage
BGB§ 676
BGB§ 280
BGH, Urt. v. 27.10.2009 – XI ZR 337/08 (OLG Frankfurt/M.), ZIP 2009, 2377 = WM 2009, 2303BGHUrt.27.10.2009XI ZR 337/08ZIP 2009, 2377WM 2009, 2303OLG Frankfurt/M.
Amtliche Leitsätze:
1. Auch eine optimistische Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage darf einer Anlageempfehlung zugrunde gelegt werden, wenn die diese Erwartung stützenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist. Darüber hinausgehende Risikoabschläge, die der einer Prognose innewohnenden Unsicherheit Rechnung tragen sollen, sind für eine angemessene Darstellung des Risikos der Anlage nicht erforderlich.
2. Inhalt und Umfang der Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalls hängen bei Empfehlung der Kapitalanlage in einen Immobilienfonds nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote des Fonds, sondern vielmehr von dessen konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt.