ZBB 2010, 45
Leitsätze der Redaktion:
1. Die räumliche Ausstattung eines Skontroführers ist ein geeignetes und sachgerechtes Kriterium zur Beurteilung seiner fachlichen Leistungsfähigkeit. Die Räumlichkeiten müssen insbesondere die baulichen Voraussetzungen zur Installation der z. T. aufwändigen technischen Ausrüstung eines Skontroführers gewährleisten.
2. Im Hinblick auf die Sicherstellung geeigneter Räumlichkeiten kann die fachliche Leistungsfähigkeit nur durch einen wirksam abgeschlossenen Mietvertrag sichergestellt werden.
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