ZBB 2009, 82
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) und Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV)
Zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD am 14.10.2008 ein Maßnahmenpaket vorgelegt (BT-Drucks. 16/10600). Der Gesetzentwurf ist am 15.10. in erster und am 17.10.2008 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des federführenden Haushaltsausschusses (BT-Drucks. 16/10651) angenommen worden. Ebenfalls am 17.10.2008 hat der Bundesrat seine Zustimmung gegeben, der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und der Bundesanzeiger-Verlag den Text im BGBl. veröffentlicht (Teil I Nr. 46, S. 1982). Das Gesetz ist demnach seit dem 18.10.2008 in Kraft. Gestützt auf das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz hat die Bundesregierung am 20. 10. 2008 die Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung – (FMStFV) erlassen. Die Verordnung ist unmittelbar mit ihrer Verkündung in Kraft getreten. Im Folgenden ist unter A der Text des FMStG mit der Begründung des Fraktionsentwurfs vom 14. 10. 2008 (BT-Drucks. 16/10600) und einem Auszug aus der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses in der Beschlussempfehlung vom 17. 10. 2008 (BT-Drucks. 16/10651) abgedruckt. Der Text der FMStFV ist unter B wiedergegeben. Mit der aktuellen Finanzkrise und Lösungsansätzen für eine Krisenbewältigung befasst sich auch Binder, „Institutionalisierte Krisenbewältigung bei Kreditinstituten“, ZBB 2009, 19 (in diesem Heft). Kurz vor Redaktionsschluss zu diesem Heft haben einige Medien zudem berichtet, dass die Bundesregierung bereits eine Änderung des FMStG plane. Danach sollen Aktionäre von privaten Banken in Ausnahmefällen enteignet werden können. Bis zum Redaktionsschluss lag allerdings noch kein formeller Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu diesen Verstaatlichungsplänen vor.
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