RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB §§ 276, 280; WpHG § 31Zur Aufklärung von Anlegern über eine mögliche Insolvenz des Emittenten von Investmentzertifikaten („Lehman Brothers“)
BGB§ 276
BGB§ 280
WpHG§ 31
LG Frankfurt/M., Urt. v. 28.11.2008 – 2–19 O 62/08 (nicht rechtskräftig), ZIP 2009, 184 = WM 2009, 17LG Frankfurt/M.Urt.28.11.20082–19 O 62/08nicht rechtskräftigZIP 2009, 184WM 2009, 17
Leitsätze:
1. Bei der Beratung über eine Anlage in Investmentzertifikaten besteht keine generelle Pflicht zur Aufklärung über die Möglichkeit eines Totalverlusts. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Hinweis gegeben werden muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei der Hinweis umso deutlicher und unmissverständlicher sein muss, desto realer die Gefahr eines tatsächlich eintretenden Totalverlusts ist.
2. Im Dezember 2006 war die Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehmann Brothers eine ausgesprochen fernliegende Möglichkeit, so dass in der Verkaufsunterlage über ein von dieser Bank emittiertes Zertifikat keine besonders hervorgehobene Warnung erforderlich war, sondern ein kurzer Hinweis auf die Abhängigkeit der Rückzahlung von der Bonität des Emittenten und Garantiegebers ausreichend war.