ZBB 2009, 70

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB §§ 242, 826; AktG §§ 246, 186, 53a, 121Schadensersatzhaftung des Aktionärs bei missbräuchlicher Anfechtungsklage („Nanoinvests“) BGB§ 242 BGB§ 826 AktG§ 246 AktG§ 186 AktG§ 53a AktG§ 121 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 13.01.2009 – 5 U 183/07 (LG Frankfurt/M.), ZIP 2009, 271 = DB 2009, 224OLG Frankfurt/M.Urt.13.1.20095 U 183/07ZIP 2009, 271DB 2009, 224LG Frankfurt/M.

Leitsätze:

1. Die Erhebung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage ist rechtsmissbräuchlich und damit sittenwidrig, wenn sie allein mit dem Ziel geführt wird, aufgrund der Sperrwirkung der Klage auf die Gesellschaft Druck auszuüben, um sie in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die der klagende Aktionär keinen Anspruch hat und billigerweise auch nicht erheben kann.
2. Der Aktionär haftet in diesem Fall der AG auf Schadensersatz.
3. An die Annahme eines Klagemissbrauchs sind keine erhöhten Anforderungen zu stellen, nur weil die begehrte Leistung nicht von der AG, sondern von dem Hauptaktionär gefordert wird.

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