RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
InsO § 50 Abs. 1, § 51 Nr. 1, § 166 Abs. 2Absonderungsrecht des Sicherungsnehmers am Rückkaufswert einer gekündigten Lebensversicherung bei Abtretung der Todesfallansprüche
InsO§ 50
InsO§ 51
InsO§ 166
OLG Hamburg, Urt. v. 08.11.2007 – 9 U 123/07, ZIP 2008, 33OLG HamburgUrt.8.11.20079 U 123/07ZIP 2008, 33
Leitsätze:
1. Hat der Versicherungsnehmer (Insolvenzschuldner) die Ansprüche aus einer Lebensversicherung vor Insolvenzeröffnung nur hinsichtlich des Todesfalles sicherungshalber für ein Darlehen abgetreten, dessen Rückzahlung aus der Lebensversicherung erfolgen soll, so erfasst die Abtretung auch den Anspruch auf den Rückkaufswert, sofern Abweichendes weder ausdrücklich noch konkludent vereinbart ist. Dem Sicherungsnehmer steht damit im Insolvenzverfahren des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht an dem Rückkaufswert zu.
2. Auch in diesem Fall hat der Insolvenzverwalter allerdings nach § 166 Abs. 2 InsO ein Recht auf Einziehung und Verwertung des sicherungshalber abgetretenen Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswertes.