RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Landgerichte
HGB §§ 384, 394; BGB §§ 122, 242, 280Zum Anspruch auf Schadensersatz wegen Stornierung eines Kaufs von Optionsscheinen aufgrund eines sogenannten „Mistrades“
HGB§ 384
HGB§ 394
BGB§ 122
BGB§ 242
BGB§ 280
LG Nürnberg–Fürth, Urt. v. 25.01.2007 – 10 O 8762/05, WM 2007, 2374LG Nürnberg–FürthUrt.25.1.200710 O 8762/05WM 2007, 2374
Leitsätze:
1. Ein Kommissionär ist zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts – hier Kauf von Optionsscheinen – sowie zu dessen Abwicklung verpflichtet, nicht aber zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Ausführungsgeschäft, wenn der Verkäufer dieses Geschäft wegen eines Mistrades storniert.
2. Ein einseitiger Kalkulationsirrtum berechtigt zwar nicht zur Anfechtung. Es stellt jedoch eine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 242 BGB dar, wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt, obwohl er wusste oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzog, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum beruhte.