RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2Anrechnung von Steuervorteilen auf Schadensersatz bei Falschberatung
EStG§ 15
OLG München, Urt. v. 11.09.2007 – 5 U 3693/06, BKR 2007, 511OLG MünchenUrt.11.9.20075 U 3693/06BKR 2007, 511
Leitsätze:
1. Für die Einbeziehung des Anlegers in den Schutzbereich eines Prospektprüfungsvertrags ist erforderlich, dass er das Prüfgutachten selbst in Händen hält und sich ein eigenes Bild anhand der Feststellungen und Ergebnisse des Prüfers macht. Hingegen reicht es nicht aus, dass der Anlagevermittler von dem Prospektprüfungsgutachten berichtet hat und der Anleger die Existenz eines beanstandungsfreien Gutachtens zur Voraussetzung für seine Anlageentscheidung gemacht hat (Fortführung von BGH, Urt. v. 14. 6. 2007, ZIP 2007, 1993 = WM 2007, 1503, 1507).
2. Besteht die Anlage aus einer – auch mittelbaren – Beteiligung als Gesellschafter an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, so muss sich der Anleger bereits erzielte Steuervorteile auf seinen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung nicht im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen, da die Schadensersatzleistung einkommensteuerpflichtig ist mit der Folge, dass zuvor entstandene Steuervorteile wieder ausgeglichen werden.