ZBB 2008, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2008 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 489, 490Verpflichtung zum Sicherheitentausch BGB§ 489 BGB§ 490 OLG Stuttgart, Urt. v. 25.07.2007 – 9 U 21/07 (rechtskräftig), BKR 2007, 506OLG StuttgartUrt.25.7.20079 U 21/07rechtskräftigBKR 2007, 506

Leitsatz:

Im Rahmen eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens ist eine Verpflichtung der Bank zum Sicherheitentausch nur dann anzunehmen, wenn ihr ein solcher mangels schutzwürdiger eigener Interessen zuzumuten ist. Eine solche Verpflichtung ist zu verneinen, wenn der Darlehensnehmer als Ersatzbesicherung die Verpfändung des auf einem Festgeldkonto liegenden Verkaufserlöses anbietet, da es sich nicht um eine gleichwertige Sicherheit handelt.

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