RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 280; HWiG § 2Beweislast des Darlehensnehmers für Ausübung des Widerrufs bei ordnungsgemäßer Belehrung nach HWiG
BGB§ 280
HWiG§ 2
BGH, Urt. v. 17.04.2007 – XI ZR 130/05 (OLG Frankfurt/M.), EWiR 2008, 35 (Kulke)BGHUrt.17.4.2007XI ZR 130/05EWiR 2008, 35 (Kulke)OLG Frankfurt/M.
Leitsätze:
1. Der Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus vorvertraglicher Pflichtverletzung gegen den Darlehensgeber, der das Darlehen im Strukturvertrieb zum Immobilienerwerb veräußert und den Darlehensnehmer nicht über das Widerrufsrecht gemäß § 2 HWiG belehrt, setzt ein Verschulden auf Seiten des Darlehensgebers voraus.
2. Der Darlehensnehmer muss für eine erfolgreiche Geltendmachung des Schadensersatzanspruches wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung in Form der Nichtvornahme der geschuldeten Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 2 HWiG konkret beweisen, dass der Belehrungsverstoß für den Schaden ursächlich geworden ist, das heißt, dass er den Darlehensvertrag bei ordnungsgemäßer Belehrung tatsächlich widerrufen hätte.
3. Auf die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens kann sich der Darlehensnehmer nicht berufen, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit zur Reaktion für den Darlehensnehmer gibt.