RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
WpÜG §§ 35, 59; UmwG §§ 16, 29, 32, 63, 64; AktG §§ 124, 131Übernahme einer Zielgesellschaft „aufgrund“ eines übernahmeangebots schon bei zeitlichem Zusammenhang auch vor Eintritt von Verschmelzungswirkungen
WpÜG§ 35
WpÜG§ 59
UmwG§ 16
UmwG§ 29
UmwG§ 32
UmwG§ 63
UmwG§ 64
AktG§ 124
AktG§ 131
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.08.2006 – I–15 W 110/05 (rechtskräftig), DB 2006, 2223OLG DüsseldorfBeschl.11.8.2006I–15 W 110/05rechtskräftigDB 2006, 2223
Leitsätze:
1. „Aufgrund“ eines Übernahmeangebots gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG erwirbt, wer die Kontrolle in zeitlichem Zusammenhang mit der Abgabe dieses Angebots erlangt. Bei der Verschmelzung setzt dies nicht voraus, dass die Kontrolle schon bei Ablauf der Angebotsfrist erworben ist.
2. Erlischt infolge der Verschmelzung auf eine nichtbörsennotierte AG die Börsennotierung, ist ein Abfindungsangebot über § 29 Abs. 1 UmwG hinaus erforderlich. Die Rüge der mangelhaften Bestellung eines Abfindungsprüfers für dieses Angebot ist ein abfindungsbezogener Mangel entsprechend § 32 UmwG.