RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1Zu den Pflichten eines Steuerberaters bei Kenntnis von einer Entscheidung eines Finanzgerichts, das wegen grundsätzlicher Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften die Revision zugelassen hat sowie zu den Pflichten eines Steuerberaters im Hinblick auf die Kenntnis gerichtlicher Entscheidungen
BGB§ 280
KG, Urt. v. 08.09.2006 – 4 U 119/05, DB 2006, 2343 = WM 2006, 2319KGUrt.8.9.20064 U 119/05DB 2006, 2343WM 2006, 2319
Leitsatz:
Wenn ein Steuerberater tatsächlich Kenntnis von einer Entscheidung eines Finanzgerichtes hat, in der wegen grundsätzlicher Bedeutung (hier: Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften) die Revision zugelassen worden ist, muss er gegen Bescheide des Finanzamtes, die auf der Verfassungsmäßigkeit der Norm beruhen, Einspruch einlegen. Es stellt aber keine Pflichtverletzung des Steuerberaters dar, wenn er eine in der Anlage zum Bundessteuerblatt, in der die beim Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren aufgenommen werden, enthaltene Entscheidung nicht kennt, wenn es aus anderen Erkenntnisquellen keinerlei Anlass gab, an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm zu zweifeln.