RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 123 Abs. 1, § 142 Abs. 1, § 143Zur Anfechtung und fristlosen Kündigung eines Kreditvertrags wegen arglistiger Täuschung bei Verschweigen von Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen
BGB§ 123
BGB§ 142
BGB§ 143
OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.2006 – 8 U 425/05–119, WM 2006, 2251OLG SaarbrückenUrt.13.7.20068 U 425/05–119WM 2006, 2251
Leitsatz:
In der bewusst wahrheitswidrigen Verneinung der Frage nach „vorgekommenen“ gerichtlichen Mahnverfahren bei Erteilung einer Selbstauskunft liegt eine arglistige Täuschung. Dasselbe gilt dann, wenn ein Darlehensnehmer nicht über die gegen ihn betriebene Zwangsvollstreckung aufklärt. In beiden Fällen liegt auch ein wichtiger Grund für die Kündigung des Darlehensvertrags vor.