ZBB 2007, 65

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte BGB § 123 Abs. 1, § 142 Abs. 1, § 143Zur Anfechtung und fristlosen Kündigung eines Kreditvertrags wegen arglistiger Täuschung bei Verschweigen von Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen BGB§ 123 BGB§ 142 BGB§ 143 OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.2006 – 8 U 425/05–119, WM 2006, 2251OLG SaarbrückenUrt.13.7.20068 U 425/05–119WM 2006, 2251

Leitsatz:

In der bewusst wahrheitswidrigen Verneinung der Frage nach „vorgekommenen“ gerichtlichen Mahnverfahren bei Erteilung einer Selbstauskunft liegt eine arglistige Täuschung. Dasselbe gilt dann, wenn ein Darlehensnehmer nicht über die gegen ihn betriebene Zwangsvollstreckung aufklärt. In beiden Fällen liegt auch ein wichtiger Grund für die Kündigung des Darlehensvertrags vor.

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