RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
EGV Art. 81 Abs. 1, 3Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines Systems zum Austausch von Kreditinformationen zwischen Finanzinstituten (hier: Kreditauskunftsregister in Spanien)
EGVArt. 81
EuGH, Urt. v. 23.11.2006 – Rs C–238/05, WM 2007, 157EuGHUrt.23.11.2006Rs C–238/05WM 2007, 157
Leitsätze:
1. Art. 81 Abs. 1 EGV ist dahin auszulegen, dass ein System zum Austausch von Kreditinformationen zwischen Finanzinstituten wie das im Ausgangsverfahren streitige Auskunftsregister bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden grundsätzlich keine Beschränkung des Wettbewerbs im Sinne dieser Bestimmung bewirkt, sofern der betroffene Markt oder die betroffenen Märkte nicht hochgradig konzentriert sind, dieses System keine Identifikation der Gläubiger ermöglicht und die Zugangs- und Nutzungsbedingungen für die Finanzinstitute rechtlich und tatsächlich keine Diskriminierung enthalten.
2. Beschränkt ein System zum Austausch von Kreditinformationen wie das Register den Wettbewerb im Sinne des Artikels 81 Absatz 1 EG, so hängt die Anwendbarkeit der Ausnahme des Art. 81 Abs. 3 EGV von der kumulativen Erfüllung der dort genannten vier Tatbestandsmerkmale ab. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Für eine Erfüllung des Tatbestandsmerkmals, dass der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt wird, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass jeder einzelne Verbraucher aus einer Vereinbarung, einem Beschluss oder einer abgestimmten Verhaltensweise Nutzen zieht. Vielmehr muss die Auswirkung auf die Verbraucher auf den relevanten Märkten insgesamt günstig sein.