ZBB 2007, 53
Leitsatz des Gerichts:
Die u. a. in Nr. 21 Abs. 3 Satz 2 Muster-AGB-Spk (Fassung 2002) enthaltene Klausel „Das Pfandrecht sichert auch Ansprüche gegen Dritte, für deren Erfüllung ihr der Kunde persönlich haftet“ ist unwirksam.
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