RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
AGBG § 3 a. F.; BGB § 875Zu den Ansprüchen eines Miteigentümers, auf dessen Miteigentumsanteil auch noch die Gesamtgrundschuld lastet, wenn seine Verbindlichkeiten zurückgeführt sind
AGBG a. F.§ 3
BGB§ 875
LG Frankfurt/M., Urt. v. 04.11.2005 – 2–21 O 173/05, WM 2006, 183LG Frankfurt/M.Urt.4.11.20052–21 O 173/05WM 2006, 183
Leitsatz:
Eine Löschungsbewilligung kommt begrifflich nur in Betracht, wenn das hiervon betroffene dingliche Recht gänzlich erloschen ist und deswegen eine Eintragungsberechtigung für dieses Recht im Grundbuch ebenso gänzlich entfallen ist. Daran fehlt es, wenn die Grundschuld gegenüber dem anderen Miteigentümer noch valutiert. Eine Löschung nur der auf dem hälftigen Anteil des Miteigentümers lastenden Grundschuld ist begrifflich nicht möglich. Unter diesen Umständen ist eine „Pfandfreigabeerklärung“ bezüglich des hälftigen Miteigentumsanteils ausreichend, um dem verfolgten Zweck zu genügen.