RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
UmwG §§ 16, 14 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Satz 1; AktG § 327aKein „kaltes Delisting“ durch Verschmelzung einer börsennotierten AG auf nicht börsennotierte Gesellschaft trotz anschließender Ausgliederung
UmwG§ 16
UmwG§ 14
UmwG§ 11
AktG§ 327a
LG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2005 – 32 O 113/05, EWiR 2006, 27 (Siepelt)LG DüsseldorfBeschl.20.10.200532 O 113/05EWiR 2006, 27 (Siepelt)
Leitsätze:
1. Eine Unternehmensbewertung im Rahmen einer Verschmelzung kann nach den Grundsätzen IDW ES 1 n. F. sowie bei börsennotierten Gesellschaften auch auf Basis von IFRS erfolgen.
2. Die Verschmelzung einer börsennotierten Gesellschaft auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft unter unmittelbar anschließender Ausgliederung des aufgenommenen operativen Geschäfts auf eine neue Gesellschaft stellt kein „kaltes Delisting“ dar.