RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
ZPO § 114; BGB § 212Keine Verwirkung des Kreditrückzahlungsanspruchs eines 32 Jahre alten Titels durch Vollstreckungspause von 18 Jahren
ZPO§ 114
BGB§ 212
LG Essen, Beschl. v. 12.10.2005 – 10 T 174/05 (rechtskräftig), ZVI 2005, 589LG EssenBeschl.12.10.200510 T 174/05rechtskräftigZVI 2005, 589
Leitsätze:
1. Die Verjährung eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs beginnt mit jeder Vollstreckungshandlung erneut, so dass auch aus Vollstreckungstiteln, die älter als 30 Jahre sind, ohne weiteres die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
2. Macht eine Bank bzw. ihre Rechtsnachfolger eine titulierte Forderung 18 Jahre lang nicht geltend, begründet allein der Zeitablauf für den Schuldner keinen Vertrauenstatbestand dahin gehend, dass die Bank die Forderung nicht mehr geltend machen wird.