RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 276, 280 Abs. 1, § 675Zur Schadensersatzhaftung einer Sparkasse aufgrund des Rats zum Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen eines einige Monate später insolventen Unternehmens
BGB§ 276
BGB§ 280
BGB§ 675
LG Göttingen, Urt. v. 03.03.2005 – 2 O 1/04 (rechtskräftig), WM 2006, 184LG GöttingenUrt.3.3.20052 O 1/04rechtskräftigWM 2006, 184
Leitsätze:
1. Der frühere Erwerb von Aktien- und Investmentfondsanteilen macht die Aufklärung eines Anlegers über die Risiken einer Inhaberschuldverschreibung eines Industrieunternehmens nicht entbehrlich.
2. Die Vermutung eines aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt nicht, wenn bei ordnungsgemäßer Aufklärung der Kunde mehrere Möglichkeiten eines aufklärungsrichtigen Verhaltens gehabt hätte. Einem solchen Entscheidungskonflikt steht nicht entgegen, dass die Emittentin einer Inhaberschuldverschreibung neun Monate nach Erwerb der Anlage insolvent wird, wenn im Zeitpunkt des Erwerbs der Papiere keine Anhaltspunkte vorlagen, die auf das Risiko einer tatsächlich neun Monate später eintretenden Insolvenz hindeuteten.
3. Eine nachvertragliche Informationspflicht über die sich gravierend verschlechternde Lage der Emittentin einer Inhaberschuldverschreibung setzt das Bestehen eines entgeltlichen Vermögensverwaltungsvertrages oder spezifische Besonderheiten des Anlagegeschäfts voraus. Der Erwerb einer Industrieanleihe im Rahmen eines banküblichen Depotvertrages eines auch langjährigen Kunden reicht dafür nicht aus.