RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 498 Abs. 2Keine formelmäßige Berechnung von Schuldzinsen nach Kündigung von Ratenkrediten
BGB§ 498
LG Berlin, Urt. v. 24.01.2005 – 4 O 329/04, NJW-RR 2005, 1649LG BerlinUrt.24.1.20054 O 329/04NJW-RR 2005, 1649
Leitsatz:
Errechnet eine Bank nach Kündigung eines Ratenkredits im Interesse der Vereinfachung ihrer Geschäftsabläufe die nicht verbrauchten Zinsen mittels mathematischer Formel, so ist dies unzulässig. Geboten ist demgegenüber eine finanzmathematisch exakte Rückrechnung.