RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 164 ff, 242Kein evidenter Missbrauch einer Depotvollmacht allein bei eigennütziger Verwendung von Vermögenswerten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten
BGB§ 164
BGB§ 242
LG München I, Urt. v. 23.09.2004 – 32 O 6269/04 (rechtskräftig), BKR 2006, 28LG München IUrt.23.9.200432 O 6269/04rechtskräftigBKR 2006, 28
Leitsatz:
1. Eine Verfügung über das gesamte Depotguthaben des Vollmachtgebers ist auch dann von der Depotvollmacht umfasst, wenn diese nicht zur Auflösung des Depots berechtigt.
2. Allein die von der Bank erkannte Verwendung der Vermögenswerte des Vollmachtgebers im ausschließlichen Eigeninteresse des Bevollmächtigten legt keinen evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht nahe.