RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 707Zur Nachschusspflicht des Gesellschafters eines geschlossenen Immobilienfonds
BGB§ 707
OLG Celle, Urt. v. 17.08.2005 – 9 U 33/05, WM 2006, 30OLG CelleUrt.17.8.20059 U 33/05WM 2006, 30
Leitsatz:
Den an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligten Kapitalanleger kann als Personengesellschafter eine Nachschusspflicht mangels hinreichend konkreter vertraglicher Vereinbarung nur ausnahmsweise aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht treffen. Dafür reicht es nicht aus, dass die Nichterbringung einer Nachschusszahlung zur Auflösung der Gesellschaft führt. Ein zumutbarer sanierender Verlustausgleich statt einer Liquidation kann gesellschaftsrechtlich geboten sein, wenn bei einem Vergleich der alternativen Haftungsbelastungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen an Wahrung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit die Zerschlagung wirtschaftlicher Chancen ökonomisch sinnlos ist.