RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
GmbHG §§ 32a, 46; AktG § 15; InsO §§ 170, 51; BbgSpkG §§ 1, 3, 16 ffDarlehen einer Sparkasse an kreditunwürdige GmbH, an der der gewährtragende Landkreis beteiligt ist, als Eigenkapitalersatz
GmbHG§ 32a
GmbHG§ 46
AktG§ 15
InsO§ 170
InsO§ 51
BbgSpkG§ 1
BbgSpkG§ 3
BbgSpkG§ 16
OLG Brandenburg, v. 12.01.2005 – 7 U 97/04, ZIP 2006, 184 = EWiR 2006, 73 (Schodder)OLG Brandenburg 12.1.20057 U 97/04ZIP 2006, 184EWiR 2006, 73 (Schodder)
Leitsätze:
1. Der Gewährträger einer Sparkasse (hier: Landkreis) hat nach dem Sparkassengesetz Möglichkeiten einer beherrschenden Einwirkung auf die Geschäftstätigkeit der Sparkasse, die – unabhängig von ihrer tatsächlichen Geltendmachung – eine Einordnung der Sparkasse als (mittelbarer) Gesellschafter im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts (§ 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG) rechtfertigen.
2. Ein von der Sparkasse unter diesen Umständen der GmbH, an der der Landkreis als Gewährträger der Sparkasse mit 20 % beteiligt ist, gewährtes Darlehen ist als eigenkapitalersetzend anzusehen, wenn die Gesellschaft das Darlehen wegen ihrer Kreditunwürdigkeit von einem anderen, wirtschaftlich vernünftig handelnden Kreditgeber, der auch nicht an der GmbH beteiligt ist, nicht zu denselben Konditionen erhalten hätte.
3. Eine Kreditunwürdigkeit in diesem Sinne ist zu bejahen, wenn die Sparkasse der GmbH ein Darlehen in Höhe von 85 500 DM gegen Sicherungsübereignung eines Flugzeuges mit einem Anschaffungswert von 74 637,93 DM gewährt und ZBB 2006, 48der Sicherungsvereinbarung ein weiterer Sicherungszweck hinsichtlich aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit der Sparkasse beigelegt worden ist.