RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 276Zu Umständen, die für die Risikobeurteilung der Beteiligung an einer Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, sowie zur Schadensersatzhaftung von Prospektverantwortlichen
BGB§ 276
OLG Stuttgart, Urt. v. 07.09.2004 – 1 U 17/04 (rechtskräftig), WM 2005, 2382OLG StuttgartUrt.7.9.20041 U 17/04rechtskräftigWM 2005, 2382
Leitsätze:
1. Der Abschluss eines mit Haftungsrisiken verbundenen Verlustübernahmevertrags durch die Anlagegesellschaft und der Erlass einer für die Risikobeurteilung erheblichen Untersagungsverfügung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sind regelmäßig von erheblicher Bedeutung für die Frage einer Beteiligung an dieser Gesellschaft.
2. Prospektverantwortliche, die auf solche, nach Abfassung eines Prospekts entstandene oder bekannt gewordene Umstände nicht ausdrücklich hinweisen, können von auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts vertrauenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.