RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB § 164 Abs. 2; ZPO § 398 Abs. 1Handeln im eigenen Namen durch Anlageberater
BGB§ 164
ZPO§ 398
BGH, Urt. v. 27.10.2005 – III ZR 71/05 (OLG Jena), NJW-RR 2006, 109BGHUrt.27.10.2005III ZR 71/05NJW-RR 2006, 109OLG Jena
Leitsätze:
1. Ob ein Anlageberater bei Abschluss eines Anlageberatungsvertrags im eigenen oder im fremden Namen auftritt, hängt entscheidend von der objektiven Empfängersicht sowie der Berücksichtigung der sonstigen Umstände ab, die zum Vertragsschluss geführt haben.
2. Die erneute Vernehmung eines Zeugen ist erforderlich, wenn das Berufungsgericht dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz.
3. In einem Genussrechtsprospekt ist ausdrücklich offen zu legen, dass der Genussrechtsinhaber eine Minderung oder den gänzlichen Ausfall der Ausschüttungen und des (nach Kündigung des Genussrechts fälligen) Rückzahlungsanspruchs hinzunehmen hat.