RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Amtsgerichte
ZPO § 765a; SGB I § 55Wirksamkeit der Pfändung des Kontos eines Sozialhilfeempfängers auch bei Rückerstattungen von Arztzuzahlungen
ZPO§ 765a
SGB I§ 55
AG Stuttgart, Beschl. v. 05.10.2004 – 2 M 3037/03, ZVI 2004, 679AG StuttgartBeschl.5.10.20042 M 3037/03ZVI 2004, 679
Leitsätze:
1. Die Rückerstattung von Arztzuzahlungen (hier: 86 Euro) durch die AOK auf ein Konto des Schuldners, der Sozialhilfe bezieht, kann gepfändet werden.
2. Eine unbillige Härte gemäß § 765a ZPO stellt die Kontopfändung auch dann nicht dar, wenn der Schuldner/Sozialhilfebezieher die Rückerstattung als „Ersparnisse“ unfreiwillig aus Sozialhilfemitteln erwirtschaftet hat.
3. Eine unbillige Härte nach § 765a ZPO scheidet auch deshalb aus, weil der Schuldner sich von der Arztzuzahlung hätte befreien lassen können.