RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
SGB I §§ 54, 55; ZPO §§ 765a, 850 f, 850i, 850kPfändbarkeit der Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe bei Auszahlung auf gepfändetes Konto mit Ablauf der siebentägigen Schutzfrist
SGB I§ 54
SGB I§ 55
ZPO§ 765a
ZPO§ 850 f
ZPO§ 850i
ZPO§ 850k
ZBB 2005, 60
LG Landshut, Beschl. v. 09.09.2004 – 34 T 1026/04, ZVI 2004, 678LG LandshutBeschl.9.9.200434 T 1026/04ZVI 2004, 678
Leitsätze:
1. Nachzahlungen von Arbeitslosenhilfe (hier über 1 350 Euro) sind mit der Auszahlung auf ein gepfändetes Konto sieben Tage lang gemäß § 55 Abs. 1 SGB I unpfändbar.
2. Ein nach Fristablauf beim Vollstreckungsgericht vom Schuldner gestellter Antrag, den Drittschuldner zur Auszahlung zu ermächtigen, ist unbegründet.
3. Die Nachzahlung der Arbeitslosenhilfe ist einer Rücklage aus pfandfreien Sozialleistungen gleichzusetzen und ist damit gemäß § 55 Abs. 4 SGB I pfändbar.
4. Bei der Arbeitslosenhilfe-Nachzahlung handelt es sich um eine einmalige Sozialleistung i. S. v. § 54 Abs. 2 SGB I.
5. Ein Pfändungsschutz für die Nachzahlung als unbillige Härte – etwa wegen fehlender Kenntnis der Sieben-Tage-Schutzfrist – gemäß § 765a ZPO greift nicht ein.