ZBB 2005, 59

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung IV. Landgerichte SGB I §§ 54, 55; ZPO §§ 765a, 850 f, 850i, 850kPfändbarkeit der Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe bei Auszahlung auf gepfändetes Konto mit Ablauf der siebentägigen Schutzfrist SGB I§ 54 SGB I§ 55 ZPO§ 765a ZPO§ 850 f ZPO§ 850i ZPO§ 850k ZBB 2005, 60 LG Landshut, Beschl. v. 09.09.2004 – 34 T 1026/04, ZVI 2004, 678LG LandshutBeschl.9.9.200434 T 1026/04ZVI 2004, 678

Leitsätze:

1. Nachzahlungen von Arbeitslosenhilfe (hier über 1 350 Euro) sind mit der Auszahlung auf ein gepfändetes Konto sieben Tage lang gemäß § 55 Abs. 1 SGB I unpfändbar.
2. Ein nach Fristablauf beim Vollstreckungsgericht vom Schuldner gestellter Antrag, den Drittschuldner zur Auszahlung zu ermächtigen, ist unbegründet.
3. Die Nachzahlung der Arbeitslosenhilfe ist einer Rücklage aus pfandfreien Sozialleistungen gleichzusetzen und ist damit gemäß § 55 Abs. 4 SGB I pfändbar.
4. Bei der Arbeitslosenhilfe-Nachzahlung handelt es sich um eine einmalige Sozialleistung i. S. v. § 54 Abs. 2 SGB I.
5. Ein Pfändungsschutz für die Nachzahlung als unbillige Härte – etwa wegen fehlender Kenntnis der Sieben-Tage-Schutzfrist – gemäß § 765a ZPO greift nicht ein.

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