RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 242; VerbrKrG a. F. § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9Keine Berufung auf Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages wegen nichtiger Vollmacht bei nachträglicher eigenhändiger Unterzeichnung durch den Darlehensnehmer
BGB§ 242
VerbrKrG a. F.§ 3
VerbrKrG a. F.§ 9
OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.11.2004 – 17 U 293/03, ZIP 2004, 2423OLG KarlsruheUrt.19.11.200417 U 293/03ZIP 2004, 2423
Leitsätze:
1. Unterzeichnet der Darlehensnehmer bei zunächst – mangels Vertretungsmacht des für ihn handelnden Treuhänders, dessen Bevollmächtigung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist – unwirksamem Kreditvertrag nachträglich die für ihn bestimmte Vertragsurkunde und gibt er diese durch Weitergabe an den Treuhänder oder die Bank in den Rechtsverkehr, kann er sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf die – auf der fehlenden Vollmacht beruhende – Unwirksamkeit des Darlehensvertrages und der vom Treuhänder erteilten Auszahlungsanweisungen berufen.
2. § 9 VerbrKrG findet bei Realkreditverträgen i. S. v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG keine Anwendung. Eine einschränkende Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG aufgrund der Verbraucherkreditrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. 12. 1986 i. d. F. der Änderungsrichtlinie vom 22. 2. 1990 kommt bei kreditfinanzierten Immobilien-ZBB 2005, 59geschäften nicht in Betracht, weil die Verbraucherkreditrichtlinie bei Kreditverträgen, die zum Erwerb oder zur Beibehaltung von Eigentumsrechten an einem Grundstück oder einem vorhandenen oder noch zu errichtenden Gebäude abgeschlossen werden, nicht anwendbar ist (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie).