RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 241, 311Zur Zulässigkeit der Bankgarantie auf erstes Anfordern im Rahmen von Bauverträgen
BGB§ 241
BGB§ 311
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 23.04.2004 – 21 W 46/03, WM 2004, 2389OLG Frankfurt/M.Beschl.23.4.200421 W 46/03WM 2004, 2389
Leitsatz:
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bürgschaft auf erstes Anfordern im Rahmen von Bauverträgen ist nicht auf die Bankgarantie auf erstes Anfordern zu übertragen. Im internationalen Handel, der auf ein solches Sicherungsinstitut angewiesen ist, stehen sich regelmäßig gleiche Partner gegenüber, die ihre Rechte und Pflichten frei regeln; von einer unangemessenen Benachteiligung kann dabei ohne besondere hier nicht ersichtliche Umstände nicht ausgegangen werden. Deshalb kann eine Bankgarantie auf erstes Anfordern im internationalen Handel nur angegriffen werden, wenn die Inanspruchnahme der Bank aus der Bankgarantie auf Rechtsmissbrauch beruht und dies offensichtlich und liquide beweisbar ist.