RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
GmbHG §§ 21 ff, 55 ff; ZPO § 325Erfüllung der Einlagepflicht des GmbH-Gesellschafters durch Zahlung auf Debet-Konto bei freier Verfügbarkeit aufgrund Duldung der Bank
GmbHG§ 21
GmbHG§ 55
ZPO§ 325
BGH, Urt. v. 08.11.2004 – II ZR 362/02 (OLG Schleswig), ZIP 2005, 121 = BB 2005, 123 = DB 2005, 155BGHUrt.8.11.2004II ZR 362/02ZIP 2005, 121BB 2005, 123DB 2005, 155OLG Schleswig
Amtliche Leitsätze:
1. Wird in einem Prozess des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter rechtskräftig festgestellt, dass der Gesellschafter seine Einlage nicht eingezahlt hat, und führt der Insolvenzverwalter daraufhin das Kaduzierungsverfahren nach § 21 GmbHG durch, ist das Gericht in dem nachfolgenden Prozess des Insolvenzverwalters gegen einen Mitgesellschafter auf Zahlung des Fehlbetrages nach § 24 GmbHG nicht an die rechtskräftige Feststellung aus dem Vorprozess gebunden.
2. Der GmbH-Gesellschafter erfüllt seine Einlagepflicht, indem er den Einlagebetrag nach einem Kapitalerhöhungsbeschluss zur freien Verfügung der Geschäftsführer an die Gesellschaft zahlt. Dabei reicht die Zahlung auf ein im Debet geführtes Konto aus, sofern die Geschäftsführung die Möglichkeit erhält, über einen Betrag in Höhe der Einlageleistung frei zu verfügen, sei es im Rahmen eines förmlich eingeräumten Kreditrahmens, sei es aufgrund einer nur stillschweigenden Gestattung der Bank.