RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 171, 172, 173; RBerG Art. 1 § 1Ausschluss der Vertretungsregeln bei unwirksamem Geschäftsbesorgungsvertrag zum finanzierten Immobilienerwerb nur bei besonderen Umständen (XI. gegen II. Zivilsenat)
BGB§ 171
BGB§ 172
BGB§ 173
RBerGArt. 1 § 1
BGH, Urt. v. 09.11.2004 – XI ZR 315/03 (OLG Hamburg), ZIP 2005, 110 = WM 2005, 72BGHUrt.9.11.2004XI ZR 315/03ZIP 2005, 110WM 2005, 72OLG Hamburg
Amtliche Leitsätze:
1. Der im Rahmen des kreditfinanzierten Erwerbs einer Immobilie zu Steuersparzwecken eingeschaltete Treuhänder ist gegenüber der finanzierenden Bank nach Maßgabe der §§ 171, 172 BGB auch in Fällen vertretungsbefugt, in denen die ihm erteilte umfassende Vollmacht gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn die finanzierende Bank bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste.
3. Im Jahre 1992 konnte auch die finanzierende Bank im Rahmen eines Steuersparmodells den auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer notariell beurkundeten und vorgelegten Treuhändervollmacht nicht kennen (Fortführung BGHZ 145, 265 = ZfIR 2001, 123).