Die EG-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen vom 23. September 2002 (ABl L 271/16) ist bis zum 9. Oktober 2004 in das deutsche Recht umzusetzen. Sie zielt auf die europaweite Angleichung der Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen an Verbraucher. Kerninhalt sind umfassende Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher sowie ein Widerrufsrecht. Die Richtlinie beauftragt weiter die Mitgliedstaaten, außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern. Für die Umsetzung hat die Bundesregierung mit BR-Drucks. 84/04 vom 30. Januar 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vorgelegt, der Änderungen des BGB und des EGBGB, der BGB-Informationspflichten-Verordnung, des Unterlassungsklagengesetzes und der Schlichtungsstellenverfahrensordnung sowie des Versicherungsvertragsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorsieht. Nachfolgend abgedruckt sind die Allgemeine Begründung (A) sowie der Entwurfstext mit der – der jeweiligen Vorschrift zugeordneten – besonderen Begründung (B).