RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
VerbrKrG § 9; HWiG § 5 Abs. 2Verbundene Geschäfte bei gleichzeitiger Vermittlung einer Immobilie im Erwerbermodell und der Finanzierung
VerbrKrG§ 9
HWiG§ 5
LG Freiburg, Urt. v. 28.03.2002 – 2 O 463/99, EWiR 2003, 1265 (Kulke)LG FreiburgUrt.28.3.20022 O 463/99EWiR 2003, 1265 (Kulke)
Leitsätze:
1. Erfüllt ein Geschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 HWiG zugleich die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz, ist die Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes nach § 5 Abs. 2 HWiG dann nicht ausgeschlossen, wenn das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes nicht oder nur unter gegenüber den Regelungen des Haustürwiderrufsgesetzes eingeschränkten Voraussetzungen besteht.
2. Wird im Rahmen eines Erwerbermodells der Erwerb einer Immobilie in Verbindung mit der Vermittlung der Finanzierung durch einen bestimmten Kreditgeber angeboten, liegt ein verbundenes Geschäft i. S. v. § 9 VerbrKrG vor, wenn der Kre-ZBB 2004, 64ditgeber diese Verbindung kennt oder zumindest billigend in Kauf nimmt und sich des Anbieters bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrags bedient.
3. Die Regelungen über die Rückabwicklung verbundener Geschäfte finden im Fall eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch dann entsprechende Anwendung, wenn ein grundpfandrechtlich gesicherter Kredit gewährt worden ist.