RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
StGB § 73; StPO §§ 439, 442Keine Verletzteneigenschaft geschädigter Anleger und der betroffenen Aktiengesellschaft angesichts der Anordnung des Verfalls in einem Strafurteil wegen massiv überhöhter Ad-hoc-Mitteilungen und verbotener Insider-Geschäfte („Comroad“)
StGB§ 73
StPO§ 439
StPO§ 442
OLG München, Beschl. v. 06.11.2003 – 2 Ws 583–592/03, BKR 2004, 29OLG MünchenBeschl.6.11.20032 Ws 583–592/03BKR 2004, 29
Leitsatz:
Geschädigte Käufer von Aktien einer AG im Nachverfahren gegen den im Strafurteil angeordneten Verfall von Wertersatz müssen im Zeitpunkt der Rechtskraft der Verfallsanordnung das Eigentum oder ein sonstiges Recht an dem betroffenen Gegenstand geltend machen; rein schuldrechtliche Ansprüche vermitteln kein Recht am Gegenstand.