RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 138, 781, 1353; ZPO §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses zur Sicherung einer Bankforderung gegen den Ehepartner
BGB§ 138
BGB§ 781
BGB§ 1353
ZPO§ 767
ZPO§ 794
ZPO§ 795
OLG Koblenz, Beschl. v. 01.09.2003 – 5 W 568/03 (rechtskräftig), NJW-RR 2003, 1559 = WM 2004, 179OLG KoblenzBeschl.1.9.20035 W 568/03rechtskräftigNJW-RR 2003, 1559WM 2004, 179
Leitsätze:
1. Ein notarielles Schuldanerkenntnis, das den Versprechenden finanziell krass überfordert und ausschließlich gegen den Ehepartner bestehende Bankansprüche sichert, ist nichtig. Ausreichende Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit schließen eine derartige Überforderung nicht aus, wenn sie auf dem Geschäftsbetrieb gründen, für den die Bankkredite gezahlt wurden.
2. Nach Scheidung der Ehe kann auch das Interesse der Bank, Vermögensverschiebungen zu begegnen, einem derartigen Schuldanerkenntnis nicht mehr den Makel der Sittenwidrigkeit nehmen.