RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
EStG § 21 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1Kein Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Vermietung für nach Darlehenskündigung wegen Veräußerung zu entrichtender Vorfälligkeitsentschädigung
EStG§ 21
EStG§ 9
BFH, Urt. v. 23.09.2003 – IX R 20/02 (FG Köln), ZfIR 2004, 30BFHUrt.23.9.2003IX R 20/02ZfIR 2004, 30FG Köln
Amtlicher Leitsatz:
Löst ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, so kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn er mit dem Kredit Aufwendungen finanziert hatte, die während der Vermietungstätigkeit als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen waren.