RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
HWiG a. F. § 3; VerbrKrG a. F. § 9 Abs. 2Rückzahlungspflicht des Verbraucherkreditnehmers nach HWiG-Widerruf auch bei Auszahlung der Darlehensvaluta an den Immobilienverkäufer oder Treuhänder
HWiG a. F.§ 3
VerbrKrG a. F.§ 9
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 29.04.2003 – 9 U 93/02, EWiR 2003, 1251 (Barnert)OLG Frankfurt/M.Urt.29.4.20039 U 93/02EWiR 2003, 1251 (Barnert)
Leitsatz:
Ist ein Verbraucherkreditvertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen worden, ist der Darlehensnehmer grundsätzlich auch dann verpflichtet, an den Darlehensgeber die ausgezahlte Valuta zurückzuzahlen, wenn diese auf seine Weisung hin an einen Dritten geflossen ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb liegt grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag vor. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn beide Verträge durch den gleichen Strukturvertrieb vermittelt werden.