ZBB 2004, 61

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte HWiG a. F. § 3; VerbrKrG a. F. § 9 Abs. 2Rückzahlungspflicht des Verbraucherkreditnehmers nach HWiG-Widerruf auch bei Auszahlung der Darlehensvaluta an den Immobilienverkäufer oder Treuhänder HWiG a. F.§ 3 VerbrKrG a. F.§ 9 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 29.04.2003 – 9 U 93/02, EWiR 2003, 1251 (Barnert)OLG Frankfurt/M.Urt.29.4.20039 U 93/02EWiR 2003, 1251 (Barnert)

Leitsatz:

Ist ein Verbraucherkreditvertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen worden, ist der Darlehensnehmer grundsätzlich auch dann verpflichtet, an den Darlehensgeber die ausgezahlte Valuta zurückzuzahlen, wenn diese auf seine Weisung hin an einen Dritten geflossen ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb liegt grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag vor. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn beide Verträge durch den gleichen Strukturvertrieb vermittelt werden.

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