RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB a. F. § 607; VerbrKrG §§ 9, 3 Abs. 2 Nr. 2, § 6; HWiG §§ 3, 2 Abs. 1 Satz 4Keine Beratungspflicht der Bank bei Vorlage eines vollständigen Finanzierungskonzepts durch Darlehensnehmer
BGB a. F.§ 607
VerbrKrG§ 9
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 6
HWiG§ 3
HWiG§ 2
BGH, Urt. v. 18.11.2003 – XI ZR 322/01 (OLG Frankfurt/M.), ZIP 2004, 209BGHUrt.18.11.2003XI ZR 322/01ZIP 2004, 209OLG Frankfurt/M.
Leitsätze:
1. Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Bank davon ausgehen muss, dass der Kaufpreis der Immobilie knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Immobilie.
2. Tritt der Darlehensnehmer bereits mit einer konkreten Darlehensgestaltung (hier: Darlehen und Lebensversicherung) an die Bank heran, kann die Bank davon ausgehen, dass der Darlehensnehmer keinen Beratungsbedarf mehr hat.
3. Ein Einwendungsdurchgriff scheidet bei grundpfandrechtlich gesichertem Darlehen zu üblichen Bedingungen aus.
4. Eine von der Bank an den Finanzierungsvermittler gezahlte Provision ist nicht ausweispflichtig, wenn die Bank die Provision aus einem vertraglich vereinbarten Bearbeitungsentgelt zahlt.