RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB § 826Aufklärungspflicht eines gewerblichen Börsentermingeschäftsvermittlers auch gegenüber Wirtschaftsprüfer
BGB§ 826
BGH, Urt. v. 21.10.2003 – XI ZR 453/02 (OLG Frankfurt/M.), ZIP 2003, 2242 = EWiR 2004, 55 (Zeller)BGHUrt.21.10.2003XI ZR 453/02ZIP 2003, 2242EWiR 2004, 55 (Zeller)OLG Frankfurt/M.
Leitsätze:
1. Die strengen Aufklärungspflichten von gewerblichen Vermittlern von Börsentermingeschäften bestehen auch gegenüber einem Wirtschaftsprüfer, falls dieser keine einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen in den vermittelten Geschäften hat.
2. Im Rahmen der Haftung nach § 826 BGB kann die Entscheidung eines Kollegialgerichts, die Handlung sei objektiv rechtmäßig, nicht vom Verschulden entlasten, wenn die Beurteilung des Kollegialgerichts auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Grundlage beruht, etwa weil das Gericht den zur Aufklärung verwendeten Prospekt rechtsfehlerhaft als ausreichend qualifiziert hat.