ZBB 2004, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung III. Bundesgerichtshof WpHG § 31; ZPO § 114Keine Pflicht einer Direktbank zum Schutz eines informierten und gewarnten Anlegers vor sich selbst („Consors“) WpHG§ 31 ZPO§ 114 BGH, Beschl. v. 14.10.2003 – XI ZR 21/03 (OLG Stuttgart), ZIP 2003, 2295 = WM 2004, 24BGHBeschl.14.10.2003XI ZR 21/03ZIP 2003, 2295WM 2004, 24OLG Stuttgart

Leitsätze:

1. Eine Direktbank kann ihre Pflicht zur Aufklärung des Kunden über die Risiken kreditfinanzierter Wertpapiergeschäfte auch durch standardisierte Informationen erfüllen.
2. Eine Pflicht, einen ausreichend informierten und gewarnten Anleger mit sehr hoher Risikobereitschaft durch Nichtausführung seiner Wertpapierkaufaufträge oder durch die Verweigerung der dafür erforderlichen Kreditmittel daran zu hindern, seine riskanten Geschäfte durchzuführen, trifft die Bank nicht. Die Interessenwahrungspflicht des § 31 Abs. 1 Nr. 1 WpHG hat nicht die Funktion, hinreichend aufgeklärte Kunden durch Begrenzung ihrer Entscheidungsfreiheit vor sich selbst zu schützen.
3. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung stellt keinen ausreichenden Grund für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dar.

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