RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, §§ 129, 131 Abs. 1 Nr. 1Unwirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnungsantrag durch Freigabe von Sicherungsgut zur Veräußerung an bestimmmten Käufer ermöglichten Aufrechnung
InsO§ 96
InsO§ 129
InsO§ 131
BGH, Urt. v. 09.10.2003 – IX ZR 28/03 (OLG Koblenz), ZIP 2003, 2370 = BB 2003, 2707 = DB 2003, 2458 = WM 2003, 2458BGHUrt.9.10.2003IX ZR 28/03ZIP 2003, 2370BB 2003, 2707DB 2003, 2458WM 2003, 2458OLG Koblenz
Amtlicher Leitsatz:
Verkauft der spätere Schuldner ohne vorherige Verpflichtung im letzten Monat vor dem Eröffnungsantrag an einen Insolvenzgläubiger (Käufer) Gegenstände, die er einem anderen Gläubiger zur Sicherheit übereignet hatte und die dieser zur Veräußerung nur an diesen Käufer „freigibt“, so werden die Insolvenzgläubiger im Allgemeinen durch die dadurch zugunsten des Käufers hergestellte Aufrechnungslage benachteiligt; die Aufrechnung des Käufers gegen die Kaufpreisforderung ist dann gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO i. V. m. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unwirksam.