RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
ZPO §§ 42, 44, 46Keine Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Mitwirkung an von der „Gegenseite“ finanzierten Fachseminaren
ZPO§ 42
ZPO§ 44
ZPO§ 46
BGH, Beschl. v. 13.01.2003 – XI ZR 322/01 (BGH), WM 2004, 172 = EWiR 2003, 393 (E. Schneider)BGHBeschl.13.1.2003XI ZR 322/01WM 2004, 172EWiR 2003, 393 (E. Schneider)BGH
Leitsätze:
1. Die honorierte Teilnahme eines referierenden Richters an einem Fachseminar ist kein Ablehnungsgrund, selbst wenn der Seminarveranstalter ein Interessenvertreter ist.
2. Auch die Äußerung dieses Richters auf dem Seminar, dem Spuk einer obergerichtlichen Rechtsprechung müsse ein Ende bereitet werden, reicht nicht zur Ablehnung aus, selbst wenn der Richter an der letztinstanzlichen Entscheidung darüber mitzuwirken hat.
3. Eine eidesstattliche Versicherung und eine anwaltliche Versicherung genügen bei entgegenstehenden dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter nicht zur Glaubhaftmachung.