RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
KAGG §§ 19, 20; BGB § 254Pflicht zur Angabe des Anlageziels „Neuer Markt“ im Prospekt
KAGG§ 19
KAGG§ 20
BGB§ 254
LG Frankfurt/M., Urt. v. 22.11.2002 – 2–21 O 44/02, BKR 2003, 69LG Frankfurt/M.Urt.22.11.20022–21 O 44/02BKR 2003, 69
Leitsätze:
1. Soll ein Spezialfonds vorrangig in Werte des Neuen Marktes investieren, so ist auf dieses Anlageziel im Verkaufsprospekt deutlich hinzuweisen.
2. Im Rahmen der Prospekthaftung nach § 20 KAGG ist ein kausaler Beitrag des Verkaufsprospekts für den Kaufentschluss eines Fondserwerbers nicht erforderlich.
3. Verstößt eine Kapitalanlagegesellschaft gegen die Pflicht, den Verkaufsprospekt vor Abschluss des Kaufvertrages dem Fondserwerber zur Verfügung zu stellen, haftet sie für einen dem Käufer entstehenden Schaden unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss.
4. Eine Kapitalanlagegesellschaft kann sich für ein fehlendes Verschulden nicht darauf berufen, bei der Erstellung des Prospektes Mustertexte des Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften verwendet zu haben.