RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
WpHG § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 38 Abs. 1 Nr. 1Insiderstraftat eines Finanzanalysten bei privatem Erwerb von Wertpapieren und zeitnaher beruflicher Kaufempfehlung („Scalping“)
WpHG§ 13
WpHG§ 14
WpHG§ 38
LG Stuttgart, Urt. v. 30.08.2002 – 6 KLs 150 Js 77452/00, ZIP 2003, 259 = EWiR 2003, 85 (Ziouvas)LG StuttgartUrt.30.8.20026 KLs 150 Js 77452/00ZIP 2003, 259EWiR 2003, 85 (Ziouvas)
Leitsätze:
1. Die Absicht eines Finanzanalysten, Insiderpapiere privat zu erwerben und diese zeitnah zum Kauf zu empfehlen, kann als innere Tatsache unter den Begriff der „Insidertatsache“ fallen.
2. Für die „Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung“ kommt es darauf an, welchen Kauf- oder Verkaufsanreiz das Bekanntwerden der Insidertatsache auf einen die Tatsachen kennenden und rational handelnden Anleger ausübt.
3. Wer sich eine Insidertatsache in der Hoffnung und mit der Zielrichtung zunutze macht, für sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der als Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Anleger anzusehen und zu missbilligen ist, nutzt diese Insidertatsache aus.