RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
VerbrKrG § 9 Abs. 1; HWiG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 a. F.; BGB §§ 172, 173Keine ordnungsgemäße HWiG-Belehrung durch Belehrung nach VerbrKrG
ZBB 2003, 39
VerbrKrG§ 9
HWiG§ 2
HWiG§ 3
HWiG a. F.§ 4
BGB§ 172
BGB§ 173
OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.10.2002 – 17 U 140/01, ZIP 2002, 109OLG KarlsruheUrt.29.10.200217 U 140/01ZIP 2002, 109
Leitsätze:
1. Eine Belehrung nach dem Verbraucherkreditgesetz stellt keine ordnungsgemäße Belehrung nach § 2 Abs. 1 HWiG a. F. dar.
2. Bei Nichtigkeit einer im Juli 1994 erteilen notariellen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz darf die kreditgewährende Bank, der eine Ausfertigung der notariell beurkundeten Erklärung vorlag, grundsätzlich auf die Wirksamkeit der Vollmacht vertrauen.
3. Realkreditvertrag und finanziertes Grundstücksgeschäft sind weder als wirtschaftliche Einheit anzusehen, noch stellen sie ein verbundenes Geschäft i. S. v. § 9 VerbrKrG dar.
4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs eines Kreditvertrags nach § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a. F. kann der Kreditgeber gemäß §§ 3, 4 HWiG a. F. Rückzahlung der Darlehensvaluta vom Kreditnehmer verlangen und muss sich nicht auf ein Vorgehen gegen den Partner des finanzierten Geschäfts verweisen lassen, sofern kein Ausnahmetatbestand (verbundenes Geschäft, wirtschaftliche Einheit, Schadensersatzverpflichtung des Kreditgebers) vorliegt.
5. Zum Umfang der Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank beim Erwerb von Wohnungseigentum.